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AGB | Verkaufs- und Lieferbedingungen


1. Geltungsbereich.

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle von uns ausgeführten Aufträge gültig und zwar auch für Aufträge, die wir im Laufe der Geschäftsbeziehungen ohne jedesmalige Beifügung oder ohne jedesmaligen Hinweis ausführen, wenn der Käufer aus früheren Geschäften diese Bedingungen kennen gelernt hat. Lieferungsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, wenn sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen. Unseres ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Bedingungen des Bestellers bedarf es nicht. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, die im Einzelfall zwischen dem Besteller und uns getroffen wurden, sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Aus tatsächlich von uns im Laufe einer Geschäftsverbindung entgegenkommend geübten abweichenden Geschäftsabwicklungen kann der Käufer keinerlei Rechte auf Änderung der nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen herleiten, oder gleiche Handlung auch für andere Fälle beanspruchen. Falls die nachstehenden Bedingungen nicht angenommen werden, ist sofortiger Widerspruch erforderlich.


2. Angebote

sind freibleibend.


3. Aufträge

sind erst durch unsere Auftragsbestätigung angenommen. Bereits bestätigte Aufträge können nicht mehr storniert werden. Für alle Aufträge behalten wir uns 20% Mehr- und Minderlieferung vor.


4. Preise

gelten im Allgemeinen laut Auftragsbestätigung. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Herstellungs- bzw. Materialkosten wesentlich erhöhen, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Bei Preiserhöhung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei der Lieferung nach –kg- erfolgt die Berechnung „brutto für netto“.


5. Lieferung

erfolgt bis zu einem Auftragswert von 1.500,-€ unfrei, darüber hinaus erfolgt Lieferung versichert frei Haus. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Abschlüsse werden nur über einen von uns festgelegten Zeitpunkt angenommen. Die Berechnung erfolgt zum gültigen Tagespreis – sollte durch Verschulden des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgen, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Frist, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Eine vom Käufer gestellte Nachlieferfrist beträgt 8 Wochen. Diese muss jedoch durch Einschreibebrief gestellt werden. Fixtermine können nicht angenommen werden. Bei Lieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streiks, Transportschwierigkeiten und behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch auf Schadensersatz und berechtigt uns, unsere Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben.


6. Zahlung

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt ab 31. Tag ab Rechnungsdatum, Zinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen. Falls wir Wechsel oder Schecks annehmen, geschieht dies nur zahlungshalber, bei Wechsel für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontoabzug gewährt. Zahlungen, die der Käufer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückhaltungen von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderung wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gründen sind ausgeschlossen. Änderungen in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Käufers, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreiten einer bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte usw. berechtigen uns, Vorauszahlungen vor Anfertigung bzw. Auslieferung zu verlangen, auch wenn dieses zunächst nicht vereinbart war, oder vom Vertrag zurückzutreten.


7. Musterlieferungen

sind von der Bezahlung nicht ausgeschlossen.


8. Eigentumsvorbehalt:

Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und an der aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur völligen Bezahlung vor. Nur im Rahmen eines, seines laufenden Geschäftsverkehrs darf der Käufer die von uns gefertigten Waren weiterverkaufen. Bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware vor endgültiger Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung an den Verkäufer über.


9. a) Beanstandungen

können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware auf dem schriftlichen Wege bei uns eingehen, in jedem Fall vor Weiterverkauf und Vermischung oder Verarbeitung. Soweit sie sich als begründet erweisen, steht es uns frei die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu liefern. Ersatzleistung braucht nicht in jedem Fall durchgeführt werden. Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz; Erstattung von Arbeitslöhnen bzw. Folgeschäden allgemein sind ausgeschlossen. Bei verdeckten Mängeln muss die Anzeige unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach deren Entdeckung, erfolgen. Abweichungen für das Flächengewicht (bis ± 15%) sowie in der Rundumstärke (bis ± 20%) sind technisch nicht vermeidbar und können als Grund für eine Beanstandung nicht anerkannt werden. Die Breiten- und Längentoleranzen betragen ± 5%, jedoch mindestens 20 mm. Für Gewichts- und Stärkeschwankungen gelten die allgemein üblichen Toleranzen der GKV. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Abfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu ± 4% nicht zu beanstanden. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3% vorbehalten. Sondereinfärbungen schließen Reklamationen aus.


b)

Bei der Lieferung von Regranulaten ist der Käufer verpflichtet die Ware unverzüglich auf offene Mängel gründlich zu überprüfen. Garantie für verdeckte Mängel verfällt hier jedoch nach spätestens 1 Monat. Danach kann keine Reklamation mehr angenommen werden. Ansonsten gelten die Bestimmungen aus § 9a.


c)

Bei Regranulaten sind kleinere Abweichungen betreffend des MFI oder des Farbtons nicht auszuschließen.


10.

Für spezielle Korngrößen kann keine Garantie übernommen werden, ebenso für etwaige Fremdkörper.


11.

Sollte eine Bestimmung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen oder ein anderer Teil des zwischen uns und dem Besteller abgeschlossenen Vertrages unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so bleibt davon der übrige Vertragsinhalt unberührt. An die Stelle der unwirksam oder nicht anwendbaren Bestimmung tritt die dieser Bestimmung am nächsten kommende gültige Regelung, welche der Besteller und wir bei verständiger Würdigung vereinbart hätten, wäre uns die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit bei Vertragsabschluss bekannt gewesen.


12.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für beide Teile Nürnberg bzw. der Sitz unserer Firma.






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